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Gesetzliche Facharztprüfung für Chirurgie

der Österreichischen Ärztekammer
gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie

Prüfungstermine 2011:

1. Termin 2011:  22. Juni 2011
Ort: Wien, Haus der Barmherzigkeit
Mittwoch, 22. Juni 2011: schriftlicher und mündlicher Teil
Anmeldeschluss: 22. März 2011

2. Termin 2011:  15. und 16. Dezember 2011
Ort: Salzburg, Hörsaalzentrum der Universitätsklinik
Donnerstag, 15. Dezember 2011: schriftlicher Teil
Freitag, 16. Dezember 2011: mündlicher Teil
Anmeldeschluss: 15. September 2011

ZULASSUNG
gesetzlich verpflichtend für alle Ärzte in der Ausbildung zum FA für Chirurgie an österreichischen Spitälern,

  • die nach dem 31. Dezember 1996 in die Ärzteliste der Ärztekammer eingetragen wurden und
  • das 56. Ausbildungsmonat überschritten haben.
  • Unabhängig vom Stichtag 31.12.1996 ist die gesetzliche Facharztprüfung abzulegen, wenn die postpromotionelle Ausbildung nach dem 31. Dezember 2006 beendet wird.

freiwillig: die vor dem 31.Dezember 1996 in die Ärzteliste eingetragen wurden.
Ein Nachweis über den Besuch von Fortbildungsseminaren der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie ist nicht zu erbringen.

ANMELDUNG

  • 3 Monate vor dem Prüfungstermin
  • 56 anrechenbare Ausbildungsmonate

Anmeldung bei der jeweiligen Landesärztekammer mittels des elektronischen Anmeldeformulares unter: www.arztakademie.at

AUSKUNFT
Genaue Details über die Facharztprüfung (Prüfungsordnung) können in den Landesärztekammern erfragt oder der Homepage der „Österreichischen Akademie der Ärzte“ entnommen werden: www.arztakademie.at
Telefonische Auskünfte erteilt das Prüfungssekretariat der „Akademie“: Tel. 01/512 63 83 - 24,
oder Univ.Prof. Dr. Hans Werner Waclawiczek Tel. 0664 3217332

GEBÜHR: EUR 792.-

Univ.Prof.Dr. H. W. Waclawiczek
Vorsitzender des fachspezifischen Prüfungsausschusses

 

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