Gesetzliche Facharztprüfung für Chirurgie
der Österreichischen Ärztekammer
gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie
Prüfungstermine 2011:
1. Termin 2011: 22. Juni 2011
Ort: Wien, Haus der Barmherzigkeit
Mittwoch, 22. Juni 2011: schriftlicher und mündlicher Teil
Anmeldeschluss: 22. März 2011
2. Termin 2011: 15. und 16. Dezember 2011
Ort: Salzburg, Hörsaalzentrum der Universitätsklinik
Donnerstag, 15. Dezember 2011: schriftlicher Teil
Freitag, 16. Dezember 2011: mündlicher Teil
Anmeldeschluss: 15. September 2011
ZULASSUNG
gesetzlich verpflichtend für alle Ärzte in der Ausbildung zum FA für Chirurgie an österreichischen Spitälern,
- die nach dem 31. Dezember 1996 in die Ärzteliste der Ärztekammer eingetragen wurden und
- das 56. Ausbildungsmonat überschritten haben.
- Unabhängig vom Stichtag 31.12.1996 ist die gesetzliche Facharztprüfung abzulegen, wenn die postpromotionelle Ausbildung nach dem 31. Dezember 2006 beendet wird.
freiwillig: die vor dem 31.Dezember 1996 in die Ärzteliste eingetragen wurden.
Ein Nachweis über den Besuch von Fortbildungsseminaren der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie ist nicht zu erbringen.
ANMELDUNG
- 3 Monate vor dem Prüfungstermin
- 56 anrechenbare Ausbildungsmonate
Anmeldung bei der jeweiligen Landesärztekammer mittels des elektronischen Anmeldeformulares unter: www.arztakademie.at
AUSKUNFT
Genaue Details über die Facharztprüfung (Prüfungsordnung) können in den Landesärztekammern erfragt oder der Homepage der „Österreichischen Akademie der Ärzte“ entnommen werden: www.arztakademie.at
Telefonische Auskünfte erteilt das Prüfungssekretariat der „Akademie“: Tel. 01/512 63 83 - 24,
oder Univ.Prof. Dr. Hans Werner Waclawiczek Tel. 0664 3217332
GEBÜHR: EUR 792.-
Univ.Prof.Dr. H. W. Waclawiczek
Vorsitzender des fachspezifischen Prüfungsausschusses |