Teilnahmegebühren in €    bei Bezahlung
bis 16. April 2018
  bei Bezahlung
ab 17. April 2018
bis 23. Mai 2018
  bei Bezahlung
ab 24. Mai 2018
und vor Ort
                  
  Ehrenmitglieder ÖGCH   frei   frei   frei
  Korrespondierende Mitglieder ÖGCH   frei   frei   frei
  StudentenInnen 1   30   30   30
  Teilnehmer der ÖGMKG Fortbildung 2   frei   frei   frei
               
ÖGCH
Mitglied
FachärztInnen    200   220   250
ÄrztInnen in Ausbildung    80   105   135
               
DGCH
Mitglied 3
FachärztInnen    200   220   250
ÄrztInnen in Ausbildung    80   105   135
               
Nicht-Mitglied   FachärztInnen   260   290   320
ÄrztInnen in Ausbildung   110   140   170
               
  Pflegepersonal   115   130   160
  PensionistInnen   100   100   140
               
  Pre-Course Blutstillung 4   75   75   75
               

1 Nur gegen Vorlage eines Studentenausweises
2 Berechtigt nur zur Teilnahme an der Fortbildung
3 Nur gegen Vorlage eines Mitgliedsausweises der DGCH 
4 Berechtigt nur zur Teilnahme am Pre-Course

 

Die Voranmeldung ist geschlossen.

Gerne können Sie sich vor Ort bei der Registratur anmelden. 

Öffnungszeiten der Registratur:
Mittwoch, 6. Juni 2018: 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag, 7. Juni 2018: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag, 8. Juni 2018: 08:00 - 11:00 Uhr

Rahmenprogramm: Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich  
Kongressabend: 7. Juni 2018, 19:30 Uhr, FachärztInnen € 55,00 / ÄrztInnen in Ausbildung € 35,00
Tageskarten in der Höhe von € 160 sind nur vor Ort erhältlich. ÄrztInnen in Ausbildung zahlen die Teilnehmergebühren siehe oben.     

Bitte nehmen Sie Ihre Anmeldung und Einzahlung bis spätestens 23. Mai 2018 vor. Danach ist eine Anmeldung nur mehr vor Ort möglich. Falls Sie eine Überweisung nach dem 23. Mai 2018 vorgenommen haben, bitten wir Sie, den Zahlungsbeleg an der Registratur vorzuweisen.

Stornogebühren:
Ihre Anmeldung ist rechtsverbindlich. Bei Verhinderung bitten wir um schriftliche Absage. Bei Rücktritt bis inklusive 7. Mai 2018, werden 50% der Teilnahmegebühren refundiert. Bei Rücktritt nach dem 7. Mai 2018 kann keine Rückerstattung mehr vorgenommen werden.

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